Zehnte Satzung zur Änderung der Beitragssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel (10ÄndBeitragSz)

Amtlicher Titel
Zehnte Satzung zur Änderung der Beitragssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel
Nichtamtliche Kurzbezeichnung
10ÄndBeitragSz
Inkrafttreten
19. April 2024
Beschlussfolge
  • Studierendenparlament am 11. März 2024
  • Präsidium am 11. März 2024
    Fundstelle: Link (27. März 2024)
  • Wissenschaftsministerium
    Fundstelle: NBl. HS MBWFK Schl.‐H. 2/2024, S. 21 (18. April 2024)

Präambel

Aufgrund § 74 Absatz 2 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H., S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 102), wird nach Beschlussfassung des Studierendenparlamentes der Fachhochschule Kiel vom 11. März 2024 und mit Genehmigung des Präsidiums der Fachhochschule Kiel vom 27. März 2024 folgende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel erlassen.

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 21. April 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H., S. 22), zuletzt geändert durch Satzung vom 2. November 2023 (NBl. HS MBWFK Schl.-H., S. 95), wird wie folgt geändert:
1.
§ 2 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung: „(2) Der Beitrag für Maßnahmen, die den Studierenden gemäß § 72 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 HSG die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht (Deutschland-Semesterticket), beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 176,40 €. Er ist von allen immatrikulierten Studierenden an den Fachbereichen in Kiel und Neumünster zu entrichten. Dies gilt nicht für die Onlinestudiengänge oder Studierende des Fachbereichs Agrarwirtschaft.“
2.
Absatz 3 erhält folgende neue Fassung: „(3) Der Beitrag für Maßnahmen, die den Studierenden gemäß § 72 Absatz 2 Nummer 5 HSG die Nutzung eines regionalen „Kulturtickets“ ermöglicht, beträgt ab dem Wintersemester 2023/24 1,90 €. Er ist von allen Studierenden der Fachhochschule Kiel zu entrichten.“
3.
Absatz 4 wird gestrichen.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.