Elfte Satzung zur Änderung der Beitragssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel (11ÄndBeitragSz)

Amtlicher Titel
Elfte Satzung zur Änderung der Beitragssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel
Nichtamtliche Kurzbezeichnung
11ÄndBeitragSz
Inkrafttreten
17. April 2025
Beschlussfolge
  • Studierendenparlament am 12. März 2025
  • Präsidium am 12. März 2025
    Fundstelle: Link (27. März 2025)
  • Wissenschaftsministerium
    Fundstelle: NBl. HS MBWFK Schl.‐H. 2/2025, S. 15 (16. April 2025)

Präambel

Aufgrund § 74 Absatz 2 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 102), wird nach Beschlussfassung des Studierendenparlamentes der Fachhochschule Kiel vom 9. Dezember 2024 und 12. März 2025 und mit Genehmigung des Präsidiums der Fachhochschule Kiel vom 26. März 2025 folgende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel erlassen.

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 21. April 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H., S. 22), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. März 2024 (NBl. HS MBWFK Schl.-H., S. 21), wird wie folgt geändert:2§ 2 erhält folgende neue Fassung: „(1) Der Beitrag zur Studierendenschaft zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 74 Absatz 1 HSG beträgt ab dem Wintersemester 2025/2026 12,50 € pro Semester. Der Studierendenschaftsbeitrag ist von allen immatrikulierten Studierenden zu entrichten. „(2) Der Beitrag für Maßnahmen, die den Studierenden gemäß § 72 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 HSG die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht (Deutschland-Semesterticket), beträgt ab dem Wintersemester 2025/26 208,80 €. Er ist von allen immatrikulierten Studierenden an den Fachbereichen in Kiel und Neumünster zu entrichten. Dies gilt nicht für die Onlinestudiengänge oder Studierende des Fachbereichs Agrarwirtschaft.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.