Präambel
Aufgrund des § 74 Absatz 2 des Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.‐H., S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/26, S. 45) wird nach Beschlussfassung des Studierendenparlamentes der Fachhochschule Kiel vom 10. Juli 2025 und mit Genehmigung des Präsidiums der Fachhochschule Kiel vom 23. Juli 2025 folgende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel erlassen.
Artikel 1
Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 21. April 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H., S. 22), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. März 2025 (NBl. HS MBWFK Schl.-H., S. 15), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift der Satzung werden die Wörter „Fachhochschule Kiel“ durch die Wörter „Hochschule für angewandte Wissenschaften Kiel (HAW Kiel)“ ersetzt.
- 2.
- Im Übrigen wird in der Satzung das Wort „Fachhochschule“ durch die Kurzform „HAW“ ersetzt.
- 3.
- § 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Der Beitrag zur Studierendenschaft zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 74 Absatz 1 HSG beträgt für das Sommersemester 2026 17,50 € und ab dem Wintersemester 2026/2027 20 € pro Semester. Der Studierendenschaftsbeitrag ist von allen immatrikulierten Studierenden zu entrichten.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.