Dreizehnte Satzung zur Änderung der Beitragssatzung der Studierendenschaft der HAW Kiel (13ÄndBeitragSz)

Amtlicher Titel
Dreizehnte Satzung zur Änderung der Beitragssatzung der Studierendenschaft der HAW Kiel
Nichtamtliche Kurzbezeichnung
13ÄndBeitragSz
Beschlussfolge
  • Studierendenparlament am 25. Februar 2026
  • Präsidium am 25. Februar 2026
    Fundstelle: Link (25. März 2026)

Präambel

Aufgrund des § 74 Absatz 2 des Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.‐H., S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/144), wird nach Beschlussfassung des Studierendenparlamentes der HAW Kiel vom 25. Februar 2026 und mit Genehmigung des Präsidiums der HAW Kiel vom 25. März 2026 folgende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung (Satzung) der Studierendenschaft der HAW Kiel erlassen.

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der HAW Kiel vom 21. April 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H., S. 22), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Juli 2025 (NBl. HS MBWFK Schl.-H., S. 47), wird wie folgt geändert:2§ 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Beitrag für Maßnahmen, die den Studierenden gemäß § 72 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 HSG die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht (Deutschland-Semesterticket), beträgt ab dem Wintersemester 2026/27 226,80€. Er ist von allen immatrikulierten Studierenden zu entrichten. Dies gilt nicht für die Onlinestudiengänge oder Studierende des Fachbereichs Agrarwirtschaft.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.