Präambel
Aufgrund § 74 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetzes - HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H., S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 102), wird nach Beschlussfassung des Studierendenparlamentes der Fachhochschule Kiel vom 10. August 2022 und mit Genehmigung des Präsidiums der Fachhochschule Kiel vom 24. August 2022 folgende Satzung zur Änderung der Beitragssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel erlassen.
Artikel 1
Die Beitragssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 21. April 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H., S. 22), zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2021 (NBl. HS MBWK Schl.-H., S. 20), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung: „(2) Der Beitrag für Maßnahmen, die den Studierenden gemäß § 72 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 HSG die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen (Semesterticket), beträgt ab dem Sommersemester 2023 58,00 Euro. Er ist von allen immatrikulierten Studierenden an den Kieler Fachbereichen zu entrichten. Dies gilt nicht für die Studierenden der Onlinestudiengänge.“
- 2.
- § 2 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung: „(3) Der Beitrag für Maßnahmen, die den Studierenden gemäß § 72 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 HSG die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen (landesweites Semesterticket), beträgt ab dem Sommersemester 2023 140,00 Euro. Er ist von allen Studierenden zu entrichten, die auch den Beitragsanteil für das lokale Semesterticket entrichten.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.