Präambel
Aufgrund § 74 Absatz 2 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H., S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 102), wird nach Beschlussfassung des Studierendenparlamentes der Fachhochschule Kiel vom 27. Februar 2023 und mit Genehmigung des Präsidiums der Fachhochschule Kiel vom 8. März 2023 sowie 29. März 2023 folgende Satzung zur Änderung der Beitragssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel erlassen:
Artikel 1
Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 21. April 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H., S. 22), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. August 2022 (NBl. HS MBWFK Schl.-H., S. 59), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung: „(3) Der Beitrag für Maßnahmen, die den Studierenden gemäß § 72 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 HSG die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen (landesweites Semesterticket), beträgt ab dem Wintersemester 2023/24 142,00 Euro. Er ist von allen Studierenden zu entrichten, die auch den Beitragsanteil für das lokale Semesterticket entrichten.“
- 2.
- § 2 Absatz 4 erhält folgende neue Fassung: „(4) Der Beitrag für Maßnahmen, die den Studierenden gemäß § 72 Absatz 2 Nummer 5 HSG die Nutzung eines regionalen „Kulturtickets“ ermöglicht, beträgt ab dem Wintersemester 2023/24 1,90 €. Er ist von allen Studierenden der Fachhochschule Kiel zu entrichten.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.