Dritte Satzung zur Änderung der Finanzsatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel (3ÄndFinanzSz)
- Amtlicher Titel
- Dritte Satzung zur Änderung der Finanzsatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel
- Nichtamtliche Kurzbezeichnung
- 3ÄndFinanzSz
- Inkrafttreten
- 25. September 2020
- Beschlussfolge
- Studierendenparlament am 28. Februar 2020
- Präsidium am 28. Februar 2020
Fundstelle: Link (3. September 2020) - Wissenschaftsministerium
Fundstelle: NBl. HS MBWK Schl.‐H. 6/2020, S. 56 (24. September 2020)
Präambel
Aufgrund des § 73 Absatz 3 i.V.m. Absatz 2 Nummer 3 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.‐H., S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. Dezember 2019 (GVOBl. Schl.‐H., S. 612), wird nach Beschlussfassung des Studierendenparlamentes der Fachhochschule Kiel vom 28. Februar 2020 und mit Genehmigung des Präsidiums der Fachhochschule Kiel vom 2. September 2020 folgende Satzung zur Änderung der Finanzsatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel erlassen:Artikel 1
Die Finanzsatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 28. November 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H., S. 102), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Juni 2019 (NBl. HS MBWK Schl.-H., S. 51), wird wie folgt geändert:2§ 29 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Jeder der beiden Vorsitzenden des Allgemeinen Studierendenausschusses erhält monatlich ein Gehalt im Rahmen einer Werkstudententätigkeit. Der Vertrag des Werkstudenten wird zwischen der Präsidentin oder dem Präsidenten des Studierendenparlaments und den beiden Vorsitzenden geschlossen. Näheres regelt der Vertrag.“Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.