Artikel 1
Die Geschäftsordnung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Fachhochschule Kiel vom 7. Juni 2016 wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 15 Absatz 6 wird neu angefügt: „(6) Ab Sommersemester 2024 wird zusätzlich zu den in Absatz 2 bis 5 beschriebenen Beträgen jeder Fachschaft und dem Studienkolleg einmalig ein Betrag von 500 Euro ausgezahlt.“