Artikel 1
Die Geschäftsordnung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Fachhochschule Kiel vom 7. Juni 2016, zuletzt geändert durch Beschluss vom 23. Januar 2024, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Rechenschaftsberichte sind semesterweise anzufertigen und dem Vorstand vorzulegen. Der Vorstand legt die Berichte gesammelt mit der Vorlage des jährlichen Haushaltsplans im Wintersemester und in der letzten Sitzung der Legislatur im Sommersemester dem Studierendenparlament vor. Das Präsidium des Studierendenparlaments kann Abweichungen von Satz 2 zulassen.“
- 2.
- § 15 wird aufgehoben.