Artikel 1
In der Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretungen werden folgende Änderungen vorgenommen:
- 1.
- Es wird ein § 1a Konstituierung wie folgt eingefügt: „(1) Die konstituierende Sitzung wird vom Vorstand der Fachschaftsvertretung der vorangegangenen Legislatur einberufen. (2) Die Leitung der konstituierenden Sitzung übernimmt der Vorstand, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. (3) Bei der konstituierenden Sitzung muss die Annahme des Mandats mündlich bei anwesenden, schriftlich bei abwesenden gewählten Kandidaturen dem Vorstand bekanntgegeben werden. Geschieht dies nicht, gilt das Mandat als nicht angenommen. (4) Im Übrigen ist die konstituierende Sitzung als reguläre Sitzung anzusehen.“
- 2.
- In § 8 Absatz 4 und § 10 Absatz 7 werden die Wörter „Intranet der Fachhochschule Kiel (Laufwerk: T der jeweiligen Fachschaftsvertretung)“ durch die Wörter „Intranet der Fachhochschule Kiel“ ersetzt.
- 3.
- In § 8 Absatz 10 werden die Wörter „mit Angabe der Uhrzeit“ durch „an der entsprechenden Stelle“ ersetzt.
- 4.
- In § 16 Absatz 1 werden die folgenden Sätze 2 ff. angefügt: „Die Fachschaftsvertretungen können sich mit Zweidrittelmehrheit eine eigene Geschäftsordnung geben und diese mit Zweidrittelmehrheit ändern. Die Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung kann von den Bestimmungen des § 1 Absatz 2, § 1a, § 2 Absatz 2, 6 und 7 Buchstabe c, § 3 Absatz 1 bis 5, § 4 Absatz 1 Satz 2, §§ 6 und 7, § 8 Absatz 5 bis 7, 9, § 10 Absatz 2 bis 4, § 11 Absatz 1 und 2 und § 14 Absatz 1 abweichen. Es ist in jedem Fall Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung abzufragen. Die Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung und Änderungen derselben sind auf demselben Weg wie Protokolle der Fachschaftsvertretung bekanntzumachen.“