Artikel 1
Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Fachhochschule Kiel vom 19. Mai 2022 wird wie folgt geändert:
2- 1.
- In § 13 Satz 1 werden hinter den Wörtern „ein Mitglied des Parlaments“ die Wörter „oder ein:e Beauftragte:r des Parlaments“ eingefügt.
- 2.
- In § 13 wird folgender Satz 3 angefügt: „Das Präsidium kann verfügen, dass Anträge gemeinsam (en bloc) oder geteilt abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch ergibt.“