Zweiter Änderungsbeschluss zur Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Fachhochschule Kiel (2ÄndGOStuPa)

Amtlicher Titel
Zweiter Änderungsbeschluss zur Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Fachhochschule Kiel
Nichtamtliche Kurzbezeichnung
2ÄndGOStuPa
Inkrafttreten
22. Oktober 2025
Beschlussfolge
  • Studierendenparlament am 22. Oktober 2025

Artikel 1

Es wird in der Geschäftsordnung für das Studierendenparlament folgender § 14a eingefügt:2„§ 14a Geschäftsordnungsanträge bei Umlaufverfahren (1) Bei Umlaufverfahren nach § 42a der Organisationssatzung sind abweichend von § 14 Absatz 2 dieser Geschäftsordnung keine Geschäftsordnungsanträge statthaft. Über die Durchführung als Umlaufverfahren kann im vereinfachten Verfahren abgestimmt werden, sofern § 42 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 der Organisationssatzung angewandt wird. (2) Es muss den Parlamentsmitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, sich über die zu beratende Angelegenheit sowie über die Durchführung des Beschlusses als Umlaufverfahren asynchron vor und während des Abstimmungszeitraums in Textform auszutauschen; für diesen Austausch gilt § 27 mit Ausnahme des Absatz 3 dieser Geschäftsordnung entsprechend. (3) Die Beschlussfähigkeit bei Umlaufverfahren bemisst sich an der Anzahl der abgegebenen Stimmen bei der Abstimmung. Sie ist im Fall des Absatz 1 Satz 2 nach den abgegebenen Stimmen des Sachantrags zu bestimmen.“