
(1) Satzungsänderungen werden vor dem Beschluss durch das Studierendenparlament im Rechtsausschuss beraten und gegebenenfalls ausformuliert.
(2) Nach dem Beschluss des Studierendenparlaments ist der Allgemeine Studierendenausschuss für die Einholung der Zustimmung des Präsidiums der Hochschule zuständig.2Er übernimmt gegebenenfalls erforderliche Abstimmungen und koordiniert notwendige Änderungen mit dem Rechtsausschuss des Studierendenparlaments.3Er berichtet dem Studierendenparlament regelmäßig über den Stand, bis die Satzung im Nachrichtenblatt veröffentlicht ist.
(1) Das Adminreferat des Allgemeinen Studierendenausschusses betreibt die Informationstechnik des Studierendenparlaments.2Es ist zuständig für den Betrieb der Büro-Computer sowie der notwendigen Infrastruktur für die Webseite und den E-Mail-Verkehr.3Es koordiniert die notwendige Abstimmung mit der Campus-IT der Hochschule.
(2) Die*der ständige Beauftragte für die Digitalisierung der Parlamentsprozesse des Studierendenparlaments ist zuständig für die Entwicklung neuer digitaler Prozesse für das Studierendenparlament.2Die beauftragte Person ist zuständig für den Betrieb der Infrastruktur, die sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach Satz 1 als notwendig erweist.