Handreichung zu gemeinsamen Veranstaltungen mehrerer Gremien (HR-GemVA)

Amtlicher Titel
Handreichung zu gemeinsamen Veranstaltungen mehrerer Gremien
Nichtamtliche Kurzbezeichnung
HR-GemVA
Inkrafttreten
22. Dezember 2025
Beschlussfolge
  • Studierendenparlament am 22. Dezember 2025

Präambel

Die Varianten der Abschnitte A bis C sind gleichberechtigt für Veranstaltungen dieser Art nutzbar.2Die Nutzung der Variante des Abschnitt D bedarf der Zustimmung des Studierendenparlaments.

Abschnitt A: Federführende*r Antragsteller*in

§ 1 Vorgehensweise

(1) Eine Veranstaltung ist aus einem(!) Haushalt federführend zu beantragen.2Die Veranstaltung ist durch das haushaltsführende Gremium mit allen veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (Kostenaufstellung beilegen) zu beantragen.3Alle Einnahmen und Ausgaben zur Veranstaltung werden über diesen Haushalt gebucht.

(2) Soll eine Aufteilung der Kosten erfolgen (anteilige Gewinn-/Verlustbeteiligung), gilt Folgendes:2Die sich beteiligenden Gremien stellen in ihrem Haushaltsplan Einnahmen und Ausgaben zu dem jeweiligen Anteil ein, zu dem sie sich beteiligen.3Es ist keine Kostenaufstellung erforderlich (außer die*der federführende Antragsteller*in stammt nicht von der HAW Kiel).4Nach Abschluss der Veranstaltung wird eine Gesamt-Abrechnung der Veranstaltung erstellt.5Die Einnahmen und Ausgaben werden nach der jeweiligen Beteiligung umgebucht.6Ein geplanter Gewinn respektive Verlust wird durch das federführende Gremium in der Kostenaufstellung als Einnahme respektive Ausgabe aufgeführt.7Federführende*r Antragsteller*in kann sowohl eine Fachschaftsvertretung als auch der Allgemeine Studierendenausschuss sein.

(3) Soweit der Antrag nichts Anderes regelt, werden unerwartete Gewinne oder Verluste so unter den Fachschaften verteilt, wie sie planmäßig an Gewinn/Verlust beteiligt sind (im Fallbeispiel also jede zu 20 Prozent).

§ 2 Beispiel: Fallstudie HAW-Party

(1) Die FSV Medien sei federführende Antragstellerin.2Sie beantragt die Veranstaltung „HAW-Party“ mit Kostenaufstellung aus dem Haushalt der FS Medien.

TitelEinnahmeAusgabe
Kartenverkauf1.000 €
Verzehrmarken500 €
Einkauf Getränke800 €
Miete Location1.000 €
GEMA-Abgabe200 €
Beteiligung FS Informatik und Elektrotechnik100 €
Beteiligung FS Maschinenwesen100 €
Beteiligung FS Soziale Arbeit und Gesundheit100 €
Beteiligung FS Wirtschaft100 €
3Damit ergeben sich im Haushalt der FS Medien Einnahmen von 1.900 € und Ausgaben von 2.000 €, also ein Verlust von 100 €.

(2) Die anderen Fachschaftsvertretungen beantragen jeweils einen Haushaltstitel „Beteiligung HAW-Party“ mit Ausgaben von 100 €.2Ein separater Antrag der beteiligenden Fachschaften ist nicht erforderlich.

Abschnitt B: Fachliche Teilung

§ 1 Vorgehensweise

Es kommt auch in Betracht, die Einnahmen und Ausgaben zwischen den Fachschaftsvertretungen nach sachlichen, objektiven Kriterien vorab aufzuteilen.

§ 2 Beispiel: Fallstudie HAW-Party

(1) Antrag Fachschaftsvertretung Medien:

TitelEinnahmeAusgabe
Kartenverkauf1.000 €
Miete Location1.000 €
GEMA-Abgabe200 €

(2) Antrag Fachschaftsvertretung Maschinenwesen:

TitelEinnahmeAusgabe
Verzehrmarken500 €
Einkauf Getränke800 €

(3) In diesem Fallbeispiel macht die FSV Medien einen Verlust von 200 € und die FSV Maschinenwesen einen Verlust von 300 €.2Ein Transfer von Geldern zwischen den Fachschaftshaushalten unterbleibt.3Sollte also der Getränkeverkauf deutlich besser laufen, profitiert hiervon ausschließlich die FSV, welche sich hierfür verantwortlich zeigt.

Abschnitt C: Mischformen

§ 1 Vorgehensweise

Es sind auch Mischformen möglich.2Es können beispielsweise die Einnahmen zentral durch eine FSV veranschlagt und auf die beteiligten Haushalte umgelegt werden, die Ausgaben/Zuständigkeiten sind jedoch voneinander abgegrenzt.

§ 2 Beispiel: Fallstudie HAW-Party

(1) Antrag Fachschaftsvertretung Medien:

TitelEinnahmeAusgabe
Kartenverkauf1.000 €
Verzehrmarken500 €
Miete Location1.000 €
Beteiligung FS Maschinenwesen750 €

(2) Antrag Fachschaftsvertretung Maschinenwesen:

TitelEinnahmeAusgabe
Einkauf Getränke800 €
GEMA-Abgabe200 €
Zuschuss FS Medien750 €

Abschnitt D: Ausgegliederte Veranstaltungsgesellschaft

Die Studierendenschaft gründet eine Veranstaltungsgesellschaft.2Diese organisiert privatrechtlich die Veranstaltung (ohne Bindung an die Kameralistik) und ist Risikoträger.3In den Haushaltsplänen ist lediglich ein evtl. Zuschuss oder Gewinnbeteiligung anzugeben.