
(1) Eine Veranstaltung ist aus einem(!) Haushalt federführend zu beantragen.2Die Veranstaltung ist durch das haushaltsführende Gremium mit allen veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (Kostenaufstellung beilegen) zu beantragen.3Alle Einnahmen und Ausgaben zur Veranstaltung werden über diesen Haushalt gebucht.
(2) Soll eine Aufteilung der Kosten erfolgen (anteilige Gewinn-/Verlustbeteiligung), gilt Folgendes:2Die sich beteiligenden Gremien stellen in ihrem Haushaltsplan Einnahmen und Ausgaben zu dem jeweiligen Anteil ein, zu dem sie sich beteiligen.3Es ist keine Kostenaufstellung erforderlich (außer die*der federführende Antragsteller*in stammt nicht von der HAW Kiel).4Nach Abschluss der Veranstaltung wird eine Gesamt-Abrechnung der Veranstaltung erstellt.5Die Einnahmen und Ausgaben werden nach der jeweiligen Beteiligung umgebucht.6Ein geplanter Gewinn respektive Verlust wird durch das federführende Gremium in der Kostenaufstellung als Einnahme respektive Ausgabe aufgeführt.7Federführende*r Antragsteller*in kann sowohl eine Fachschaftsvertretung als auch der Allgemeine Studierendenausschuss sein.
(3) Soweit der Antrag nichts Anderes regelt, werden unerwartete Gewinne oder Verluste so unter den Fachschaften verteilt, wie sie planmäßig an Gewinn/Verlust beteiligt sind (im Fallbeispiel also jede zu 20 Prozent).
(1) Die FSV Medien sei federführende Antragstellerin.2Sie beantragt die Veranstaltung „HAW-Party“ mit Kostenaufstellung aus dem Haushalt der FS Medien.
| Titel | Einnahme | Ausgabe |
|---|---|---|
| Kartenverkauf | 1.000 € | – |
| Verzehrmarken | 500 € | – |
| Einkauf Getränke | – | 800 € |
| Miete Location | – | 1.000 € |
| GEMA-Abgabe | – | 200 € |
| Beteiligung FS Informatik und Elektrotechnik | 100 € | – |
| Beteiligung FS Maschinenwesen | 100 € | – |
| Beteiligung FS Soziale Arbeit und Gesundheit | 100 € | – |
| Beteiligung FS Wirtschaft | 100 € | – |
(2) Die anderen Fachschaftsvertretungen beantragen jeweils einen Haushaltstitel „Beteiligung HAW-Party“ mit Ausgaben von 100 €.2Ein separater Antrag der beteiligenden Fachschaften ist nicht erforderlich.
(1) Antrag Fachschaftsvertretung Medien:
| Titel | Einnahme | Ausgabe |
|---|---|---|
| Kartenverkauf | 1.000 € | – |
| Miete Location | – | 1.000 € |
| GEMA-Abgabe | – | 200 € |
(2) Antrag Fachschaftsvertretung Maschinenwesen:
| Titel | Einnahme | Ausgabe |
|---|---|---|
| Verzehrmarken | 500 € | – |
| Einkauf Getränke | – | 800 € |
(3) In diesem Fallbeispiel macht die FSV Medien einen Verlust von 200 € und die FSV Maschinenwesen einen Verlust von 300 €.2Ein Transfer von Geldern zwischen den Fachschaftshaushalten unterbleibt.3Sollte also der Getränkeverkauf deutlich besser laufen, profitiert hiervon ausschließlich die FSV, welche sich hierfür verantwortlich zeigt.
(1) Antrag Fachschaftsvertretung Medien:
| Titel | Einnahme | Ausgabe |
|---|---|---|
| Kartenverkauf | 1.000 € | – |
| Verzehrmarken | 500 € | – |
| Miete Location | – | 1.000 € |
| Beteiligung FS Maschinenwesen | – | 750 € |
(2) Antrag Fachschaftsvertretung Maschinenwesen:
| Titel | Einnahme | Ausgabe |
|---|---|---|
| Einkauf Getränke | – | 800 € |
| GEMA-Abgabe | – | 200 € |
| Zuschuss FS Medien | 750 € | – |