
(1) Die Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel und ihre rechtmäßigen Organe regelen in dieser Richtlinie den Umgang mit Handkassen der Fachschaftsvertretungen.
(2) Diese Richtlinie gilt für alle Fachschaftsvertretungen der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel.
(1) In einer Handkasse soll nicht mehr als 300 € vorhanden sein.2Wird dieser Betrag etwa bei Kartenverkäufen oder vergleichbaren Veranstaltungen überschritten, muss der Überschuss zur nächsten regulären Öffnungszeit des Allgemeinen Studierendenausschuss dessen Vorstand oder Referenten übergeben werden.3Der Überschuss wird vom Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschusses in das jeweilige Fachschaftsvertretungs-Konto eingezahlt.
(2) Handkassen sind, sofern sie nicht unmittelbar verwendet werden, im Tresor der Fachschaftsvertretungen aufzubewahren.2Alternativ können Handkassen auch an den Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss zur sicheren Verwahrung übergeben werden.
(3) Die Schlüssel zu Handkassen wie auch zu Tresoren sind von der Fachschaftsvertretung separat und sicher aufzubewahren.
(4) Sind Handkassen in einer Fachschaftsvertretungen vorhanden, so hat sich die Fachschaftsvertretung in regelmäßigen Abständen von der einwandfreien Funktion der Sicherungsmaßnahmen, etwa einem Tresor oder Geldkassetten, die zur Aufbewahrung dieser dienen, zu überzeugen und muss deren korrekten Stand der Barschaften prüfen.2Dies muss mindestens monatlich oder zu einer Fachschaftssitzung stattfinden.
(5) Die Handkassen sind zu der Vorlesungsfreien Zeit, nach dem Sommersemester, dem Allgemeinen Studierendenausschuss zur sicheren Verwahrung zu übergeben.
(6) Die Übergabe der Handkassen regelt § 24 der Finanzsatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel in Verbindung mit dem § 2 dieser Richtlinie.
(7) Eine Handkasse kann nur geführt werden, wenn der Finanzreferent der Fachschaftsvertretung eine entsprechende Kompetenz beim AStA erworben oder nachgewiesen hat.
(8) Bei Nichteinhaltung von den Absätzen 1 bis 3 und 7 kann einer Fachschaftsvertretung die Erlaubnis zur Führung und Anlegung von Handkassen entzogen werden.2Diese Erlaubnis kann durch einen Antrag beim Allgemeinen Studierendenausschuss und erneutem Nachweis der Kenntnisse nach Abs. 7 wiedererlangt werden.
(1) Änderungen dieser Richtlinie erfolgen durch Beschluss des Studierendenparlaments mit der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen aller anwesenden Mitglieder.
(2) Änderungen dieser Richtlinie, auch in Teilen, bedürfen der eingehenden Prüfung aller Satzungen und Richtlinien der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel.
(3) Diese Handkassenrichtlinie tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft und ersetzt alle vorherigen.
(4) Die Verkündung erfolgt per Mail an alle Fachschaftsvertretungen.