Präambel
Aufgrund § 73 Absatz 3 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. 2016, S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. 2017, S. 142), wird nach Beschlussfassung des Studierendenparlamentes der Fachhochschule Kiel vom 10. April 2017 und mit Genehmigung des Präsidiums der Fachhochschule Kiel vom 17. Mai 2017 folgende Satzung zur Änderung der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel erlassen.
Artikel 1
Die Organisationssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 28. November 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. 6/2016, S. 102), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 14 Absatz 7 wird neu angefügt: „(7) Aus dem Studierendenparlament entsandten Mitgliedern des Kommunikationsausschusses ist es nicht erlaubt, Mitglied einer Fachschaftsvertretung zu sein.“
- 2.
- § 14 Absatz 8 wird neu angefügt: „(8) Das Studierendenparlament kann die in § 14 Absatz 7 enthaltene Regelung mit einer Zweidrittelmehrheit aussetzen.“
- 3.
- § 14 Absatz 9 wird neu angefügt: „(9) Es ist jedem im Kommunikationsausschuss vertretenen Gremium erlaubt, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zu wählen, welche oder welcher in Abwesenheit der oder des Hauptgesandten das Stimmrecht erhält.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.