Präambel
Aufgrund § 73 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H., S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/26, S. 45), wird nach Beschlussfassung des Studierendenparlaments der HAW Kiel vom 10. Juli 2025 und mit der Genehmigung des Präsidiums vom 19. November 2025 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Die Organisationssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 28. November 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H., S. 102), geändert durch die fünfte Satzung zur Änderung der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 27. März 2025 (NBl. HS MBWFK Schl.-H., S 15), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift der Satzung werden die Wörter „Fachhochschule Kiel“ durch die Wörter „Hochschule für angewandte Wissenschaften Kiel (HAW Kiel)“ ersetzt.
- 2.
- Im Übrigen wird in der Satzung das Wort „Fachhochschule“ durch die Kurzform „HAW“ ersetzt.
- 3.
- § 17 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
„Der Allgemeine Studierendenausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorstand und der Finanzreferentin oder dem Finanzreferenten. Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.