Sechste Satzung zur Änderung der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel (6ÄndOrgaSz)

Amtlicher Titel
Sechste Satzung zur Änderung der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel
Nichtamtliche Kurzbezeichnung
6ÄndOrgaSz
Beschlussfolge
  • Studierendenparlament am 10. Juli 2025
  • Präsidium am 10. Juli 2025
    Fundstelle: Link (20. November 2025)

Präambel

Aufgrund § 73 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H., S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/26, S. 45), wird nach Beschlussfassung des Studierendenparlaments der HAW Kiel vom 10. Juli 2025 und mit der Genehmigung des Präsidiums vom 19. November 2025 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Die Organisationssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 28. November 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H., S. 102), geändert durch die fünfte Satzung zur Änderung der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel vom 27. März 2025 (NBl. HS MBWFK Schl.-H., S 15), wird wie folgt geändert:
1.
In der Überschrift der Satzung werden die Wörter „Fachhochschule Kiel“ durch die Wörter „Hochschule für angewandte Wissenschaften Kiel (HAW Kiel)“ ersetzt.
2.
Im Übrigen wird in der Satzung das Wort „Fachhochschule“ durch die Kurzform „HAW“ ersetzt.
3.
§ 17 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
„Der Allgemeine Studierendenausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorstand und der Finanzreferentin oder dem Finanzreferenten. Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.