Antrag Teambuilding zur Verwendungsrichtlinie (AtrTeamVerwR)
- Amtlicher Titel
- Antrag Teambuilding zur Verwendungsrichtlinie
- Nichtamtliche Kurzbezeichnung
- AtrTeamVerwR
- Inkrafttreten
- 11. Februar 2021
- Beschlussfolge
- Studierendenparlament am 11. Februar 2021
Artikel 1
Es wird folgender § 8a in die Verwendungsrichtlinie aufgenommen:2„§ 8a Teambuilding: Den Fachschaftsvertretungen steht für jede Legislaturperiode einmalig die Verwendung von 15 € pro anwesendem gewählten Mitglied aus dem Haushaltsplan für Teambuildingmaßnahmen zu.“