Antrag Teambuilding zur Verwendungsrichtlinie (AtrTeamVerwR)

Amtlicher Titel
Antrag Teambuilding zur Verwendungsrichtlinie
Nichtamtliche Kurzbezeichnung
AtrTeamVerwR
Inkrafttreten
11. Februar 2021
Beschlussfolge
  • Studierendenparlament am 11. Februar 2021

Artikel 1

Es wird folgender § 8a in die Verwendungsrichtlinie aufgenommen:2„§ 8a Teambuilding: Den Fachschaftsvertretungen steht für jede Legislaturperiode einmalig die Verwendung von 15 € pro anwesendem gewählten Mitglied aus dem Haushaltsplan für Teambuildingmaßnahmen zu.“