Artikel 1
(1) In der Verwendungsrichtlinie werden folgende Änderungen vorgenommen:
- 1.
- In § 9 werden die Wörter „Aufwände nach § 4, § 6, § 7 und § 8“ durch die Wörter „Aufwände nach § 4, § 6, § 7, § 8 und § 8a“ ersetzt.
- 2.
- In § 4 wird folgender Absatz 6 angefügt: „Soweit sich eine Berechnung auf die Anzahl gewählter Mitglieder stützt, so sind für das zweite Semester der Legislatur diejenigen Mitglieder, welche vor Beginn des letzten Monats des ersten Semesters der Legislatur ausgeschieden sind, nicht zu berücksichtigen.“