Zweiter Änderungsantrag zur Verwendungsrichtlinie (AtrRücktrAnpassVerwR)

Amtlicher Titel
Zweiter Änderungsantrag zur Verwendungsrichtlinie
Nichtamtliche Kurzbezeichnung
AtrRücktrAnpassVerwR
Inkrafttreten
21. April 2021
Beschlussfolge
  • Studierendenparlament am 21. April 2021

Artikel 1

(1) In der Verwendungsrichtlinie werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.
In § 9 werden die Wörter „Aufwände nach § 4, § 6, § 7 und § 8“ durch die Wörter „Aufwände nach § 4, § 6, § 7, § 8 und § 8a“ ersetzt.
2.
In § 4 wird folgender Absatz 6 angefügt: „Soweit sich eine Berechnung auf die Anzahl gewählter Mitglieder stützt, so sind für das zweite Semester der Legislatur diejenigen Mitglieder, welche vor Beginn des letzten Monats des ersten Semesters der Legislatur ausgeschieden sind, nicht zu berücksichtigen.“