Artikel 1 Regelung der Absolvent:innenverabschiedung
Die Verwendungsrichtlinie der finanziellen Mittel der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel (Verwendungsrichtlinie) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Es wird folgender § 3a „Absolvent:innenverabschiedung“ eingefügt: „(1) Absolvent:innenverabschiedungen sind grundsätzlich nicht durch die Studierendenschaft zu bezahlen. (2) In Ausnahmefällen kann pro Absolvent:in des Fachbereichs ein Zuschuss von 3 € pro Person, mindestens jedoch 150 €, aus dem Haushaltsplan gewährt werden.“
- 2.
- In § 9 Absatz 2 werden hinter den Wörtern „§ 3“ die Wörter „, § 3a“ eingefügt.
Artikel 2 Regelung der Kleiderbeschaffung
Die Verwendungsrichtlinie der finanziellen Mittel der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel (Verwendungsrichtlinie) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Es wird folgender § 8b „Kleidungsbeschaffung“ eingefügt: „(1) Für jedes Mitglied der Fachschaftsvertretung beziehungsweise des Studierendenparlaments kann pro Legislatur 30 € für Kleidungsbeschaffung aus den Rücklagen verwandt werden. (2) Es kann über Rücklagen weitere nicht-personalisierte Kleidung beschafft werden, welche Eigentum der Fachschaft bleibt. Diese darf einen Betrag von 10 € pro 100 Studierende pro Legislatur nicht überschreiten. (3) Es sind in jedem Fall drei Angebote einzuholen und mit dem Antrag einzureichen.“
- 2.
- In § 9 Absatz 2 werden die Wörter „ und § 5“ durch die Wörter „, § 5 und § 8b“ ersetzt.