Erster Änderungsbeschluss zur Verwendungsrichtlinie der finanziellen Mittel der Studierendenschaft der HAW Kiel (1ÄndVerwR)

Amtlicher Titel
Erster Änderungsbeschluss zur Verwendungsrichtlinie der finanziellen Mittel der Studierendenschaft der HAW Kiel
Nichtamtliche Kurzbezeichnung
1ÄndVerwR
Inkrafttreten
19. November 2025
Beschlussfolge
  • Studierendenparlament am 19. November 2025

Artikel 1

Es werden in der Verwendungsrichtlinie der finanziellen Mittel der Studierendenschaft folgende Änderungen vorgenommen:
1.
In § 4a wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Abweichend von Absatz 1 darf eine Erstsemesterfahrt statt im Semester der Aufnahme neuer Studierender auch im darauffolgenden Semester durchgeführt werden (Zweitsemesterfahrt). Nimmt die Fachschaft in dem folgenden Semester ebenfalls Studierende auf, ist diesen ebenfalls die Teilnahme anzubieten (kombinierte Erstsemester- und Zweitsemesterfahrt). Die geplante Durchführung im Folgesemester ist dem Studierendenparlament mit der Vorlage des Haushaltsplans anzuzeigen. § 8 Absatz 5 darf angewendet werden.“
2.
Es wird in § 8 folgender Absatz 5 eingefügt: „(5) Die Fachschaftsvertretungen dürfen Mittel, welche gemäß Absatz 2 Satz 1 den fachschaftsbezogenen Rücklagen zufließen, abweichend von Absatz 1 auch in den darauffolgenden Haushalt als Zuführung einstellen. Nach Satz 1 aus dem Vorsemester zugeführte Mittel dürfen nur dort eingesetzt werden, wo und insoweit diese Richtlinie eine Übertragbarkeit der Gelder vorsieht. Die geplante Anwendung dieses Absatzes im Folgesemester ist dem Studierendenparlament mit der Vorlage des Haushaltsplans anzuzeigen.“

Artikel 2

In der Richtlinie zur Einführung der neuen Verwendungsrichtlinie der finanziellen Mittel der Studierendenschaft der HAW Kiel wird folgender § 4 eingefügt:2„Für das WiSe 2025/2026 darf die Anzeige gemäß § 4a III 3. VerwR abweichend bis zum 31. Januar 2026 erfolgen.“