Richtlinie zur Einführung der neuen Verwendungsrichtlinie der finanziellen Mittel der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel (ERVerwR)
- Amtlicher Titel
- Richtlinie zur Einführung der neuen Verwendungsrichtlinie der finanziellen Mittel der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel
- Nichtamtliche Kurzbezeichnung
- ERVerwR
- Inkrafttreten
- 1. September 2025
- Beschlussfolge
- Studierendenparlament am 9. Dezember 2024
- Änderungshistorie
§ 1 Bildung der fachschaftsbezogenen Rücklagen
Für die Bestimmung der initialen Rücklagen werden die Studierendenzahlen der vier Semester, welche der Einführung vorangehen, für jede Fachschaft gemittelt.2Pro Studierendem der Fachschaft nach Satz 1 werden 3,50 Euro zuzüglich eines Festbetrags von 2.000 Euro bereitgestellt.§ 2 Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Zuge der Umbenennung der Hochschule
Der Höchstbetrag des § 8a der Verwendungsrichtlinie erhöht sich für die Legislatur 2025/2026 auf 40 Euro.2§ 8a Satz 3 der Verwendungsrichtlinie gilt entsprechend.3Rücklagenausschüttungen nach § 8a der Verwendungsrichtlinie im Sommersemester 2025 werden auf den Höchstbetrag nach Satz 1 angerechnet.§ 3 Übergangsbestimmungen
Die Verwendungsrichtlinie vom 9. Dezember 2024 tritt am 1. September 2025 in Kraft.2Diese Einführungsrichtlinie tritt zeitgleich in Kraft.3Die Verwendungsrichtlinie vom 28. Februar 2018 tritt zeitgleich außer Kraft.§ 4
Für das WiSe 2025/2026 darf die Anzeige gemäß § 4a III 3. VerwR abweichend bis zum 31. Januar 2026 erfolgen.