Richtlinie zur Einführung der neuen Verwendungsrichtlinie der finanziellen Mittel der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel (ERVerwR)

Amtlicher Titel
Richtlinie zur Einführung der neuen Verwendungsrichtlinie der finanziellen Mittel der Studierendenschaft der Fachhochschule Kiel
Nichtamtliche Kurzbezeichnung
ERVerwR
Inkrafttreten
1. September 2025
Beschlussfolge
  • Studierendenparlament am 9. Dezember 2024
Änderungshistorie

§ 1 Bildung der fachschaftsbezogenen Rücklagen

Für die Bestimmung der initialen Rücklagen werden die Studierendenzahlen der vier Semester, welche der Einführung vorangehen, für jede Fachschaft gemittelt.2Pro Studierendem der Fachschaft nach Satz 1 werden 3,50 Euro zuzüglich eines Festbetrags von 2.000 Euro bereitgestellt.

§ 2 Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Zuge der Umbenennung der Hochschule

Der Höchstbetrag des § 8a der Verwendungsrichtlinie erhöht sich für die Legislatur 2025/2026 auf 40 Euro.2§ 8a Satz 3 der Verwendungsrichtlinie gilt entsprechend.3Rücklagenausschüttungen nach § 8a der Verwendungsrichtlinie im Sommersemester 2025 werden auf den Höchstbetrag nach Satz 1 angerechnet.

§ 3 Übergangsbestimmungen

Die Verwendungsrichtlinie vom 9. Dezember 2024 tritt am 1. September 2025 in Kraft.2Diese Einführungsrichtlinie tritt zeitgleich in Kraft.3Die Verwendungsrichtlinie vom 28. Februar 2018 tritt zeitgleich außer Kraft.

§ 4

Für das WiSe 2025/2026 darf die Anzeige gemäß § 4a III 3. VerwR abweichend bis zum 31. Januar 2026 erfolgen.